Herzlich willkommen in unserer Gemeinschaftspraxis!
Hier finden Sie Informationen zu unseren drei Schwerpunkten:
Informationen zur Gemeinschaftspraxis
Die Schwerpunkte unserer ärztlichen Tätigkeit sind spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Psychotherapie sowie medizinische Begutachtung.
Auch in der Coronakrise sind wir für Sie da: Bitte lesen Sie hier unsere aktuellen Informationen – bevor Sie sich an uns wenden!
Erenumab (Aimovig®) zur Migräneprophylaxe darf nur verordnet werden,
- wenn vorher mindestens eine andere Migräneprophylaxe zur Anwendung kam,
- wenn mindestens vier Migränetage pro Monat vorliegen,
- wenn die Dokumentation vom Ihnen vollständig geführt wird und
- wenn die vereinbarten Kontrolltermine vollständig eingehalten wurden.
Kontraindikationen für den Einsatz von Erenumab (Aimovig®) sind:
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Unzureichende / fehlende Kontrazeption (Verhütung)
- Koronare Herzerkrankung
- Ischämischer Insult (Schlaganfall)
- Subarachnoidalblutung (Hirnblutung)
- Periphere arterielle Verschlusskrankheit
- Entzündliche Darmerkrankungen
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Pulmonale Hypertension
- Morbus Raynaud
- Wundheilungsstörungen
- Zustand nach Organtransplantationen
Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft bietet eine kostenlose, frei verfügbare APP zur Dokumentation von Kopfschmerzen an. Informationen zu dieser APP finden Sie hier.
Wenn Sie Ihren Kopfschmerzkalender lieber handschriftlich führen möchten, bietet Ihnen die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft auch dafür eine Vorlage an: hier.
Warum überhaupt eine Spezialpraxis für Schmerz- und Palliativpatienten?
Hier finden Sie die Antwort.
PRAXISINFORMATION ZUM THEMA CANNABIS:
Eine Verordnung von Cannabis ist in unserer Praxis nur für folgende Krankheitsbilder möglich:
- Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminata)
- Bösartige Tumorerkrankungen im Endstadium
Als reines Schmerz- oder Entspannungspräparat wird Cannabis von uns nicht rezeptiert. Cannabisblüten werden von uns generell nicht verordnet. Voraussetzung für den Beginn der Behandlung ist eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.